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Lieferung Möbel, Matratzen - Gemeinschaftsunterkünfte, Übergangswohnheime Oberbayern
Regierung von Oberbayern · München · Bayern
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Beschreibung
Die Regierung von Oberbayern betreibt verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Personen im Anschluss an die Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen Oberbayerns. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung von Holzmöbeln und Matratzen beauftragt. Der genaue Umfang jeder einzelnen Lieferung wird in Einzelaufträgen (Einzelabruf) definiert. Die Vergabe unterteilt sich wie folgt: Los 1: Lieferung von Holzmöbeln (Betten, Spinde, Tische, Stühle) Los 2: Lieferung von Matratzen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Elektrifizierung der Voreifelbahn (Los 6, 7 und 8) im Rahmen des Projekts Eifelstrecken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: • Personen- und Sachschäden i. H. v. 5.000.000 €, • Vermögensschäden i. H. v. 250.000 € • Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 500.000 €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
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Eignungsanforderung
Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Betten, Spinden, Tischen und Stühlen) i. H. v. 400.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Eignungsanforderung
Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Matratzen) i. H. v. 70.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Bitte legen Sie zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus den Vergabeunterlagen sowie der Einsatztauglichkeit der angebotenen Artikel folgende Dokumente bei Angebotsabgabe vor: • Prospektmaterial sowie Produktdatenblätter (inkl. Fotos) für jedes zu liefernde Produkt • Formular "Abfrage Produkteigenschaften" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eignungsanforderung
Bitte legen Sie zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus den Vergabeunterlagen sowie der Einsatztauglichkeit der angebotenen Artikel folgende Dokumente bei Angebotsabgabe vor: • Prospektmaterial sowie Produktdatenblätter (inkl. Fotos) für jedes zu liefernde Produkt, • Formular "Abfrage Produkteigenschaften" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es ist mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung, jeweils nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Matratzen mit Bezug zum Gegenstand haben. Als Beleg der Eignung ist mindestens eine geeignete Referenz in dem Dokument „ Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zur Referenz-Nr., • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als einer bedingungsgemäß betrachteten Referenz einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von einer geeigneten Referenz.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es ist mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung, jeweils nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Möbeln zum Gegenstand haben. Als Beleg der Eignung ist mindestens eine geeignete Referenz in dem Dokument „ Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zur Referenz-Nr., • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als einer bedingungsgemäß betrachteten Referenz einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von einer geeigneten Referenz.
Weitere Anforderungen
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Eignungsanforderung
Nachhaltigkeit: Analog zur Beschreibung im „Gemeinsamern Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien“ hat die Verwendung von Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung bei der Herstellung der ausgeschriebenen Produkte zu erfolgen. Der Nachweis der Umweltanforderungen für Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung hat durch ein CoC-Zertifikat (FSC-Zertifikat, PEFC-Zertifikat) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. ***** Schadstoffarmut: Alle eingesetzten Holz- und Holzwerkstoffe müssen aus umweltverträglichen Materialien, geruchsneutral bzw. geruchsarm, schadstoffarm und nicht krebserregend sein sowie zum Zeitpunkt der Produktion entsprechend dem Stand der geltenden deutschen Umweltanforderungen recycle‐/entsorgbar. Klebstoffe und Beschichtungen (z. B. Melamine) haben formaldehydarm zu sein. Die minimierte Umweltbelastung der angebotenen Produkte ist dabei zu gewährleisten. Der Nachweis der Schadstoffarmut hat durch eine Zertifizierung mit einem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 76, (Umweltzeichen Blauer Engel für emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau), Übereinstimmung mit DIN-Normen z. B. DIN EN 14322:2022, DIN EN 312:2010 (Klasse E1) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eignungsanforderung
Schadstoffarmut: Alle Bezugsstoffe und Polstermaterialien (Schäume) müssen im ganzen Produktzyklus von Herstellung bis Entsorgung aus umweltverträglichen Materialien, geruchsneutral bzw. geruchsarm, schadstoffarm und nicht krebserregend sein sowie zum Zeitpunkt der Produktion entsprechend dem Stand der geltenden deutschen Umweltanforderungen recycle‐/entsorgbar sein. Der Nachweis hat durch eine Zertifizierung mit einem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 119, (Umweltzeichen Blauer Engel für Matratzen), OEKOTEX Standard 100, GOTS oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 17.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.03.2026 Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurde unter der Ziffer 3.6 "Stühle" eine Präzisierung vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Position 1.5 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe. aktuell
- 27.03.2026 Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurden unter Ziffer 3.2 "Etagenbetten" Änderungen vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Position 1.1 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe.
- 27.03.2026 Original-Veröffentlichung
- 27.03.2026 Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurden unter den Ziffern 3.2 - 3.6 die Farbe betreffende Änderungen vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Positionen 1.1 - 1.5 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 216 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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