AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 19:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ac32e3df-676a-4e92-8a8b-4d8c82a07045/

Fahrzeugscheiben-Service

Notice-ID: ac32e3df-676a-4e92-8a8b-4d8c82a07045 · Procedure-ID: 1e6d9eb0-9621-4c8b-9571-eae867e25877

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Stammdaten

Auftraggeber
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH, Kerpen
Veröffentlicht
20.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50113000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50 Nutzfahrzeuge/PKW. Für diese Fahrzeuge hat der Auftragnehmer einen Fahrzeug-Glasservice für mindestens 24 Monate sicherzustellen. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Scheibeninstandsetzung und der Einbau neuer Scheiben. Bei der Instandsetzung (wird bei der REVG durchgeführt) werden mittels Harzinjektionsverfahren beschädigte Scheiben repariert. Somit entfällt der Einbau einer neuen Scheibe. Der Einbau neuer Fahrzeugscheiben muss in den Werkstätten der REVG erfolgen. Alle benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (z.B. Gerüst) für die Montage sind durch den Auftragnehmer beizubringen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Beginn
01.01.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).