AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
CAFM (Computer Aided Facility Management) für die Liegenschaften des Kreises im Wetteraukreis (FB5)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wetteraukreis (Fachbereich 5 Bildung und Gebäudewirtschaft), Friedberg (Hessen)
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Frist (Submission)
- 02.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 48100000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 2.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer cloudbasierten CAFM SaaS Lösung inkl. Nutzungsrechte, Provisionierung (Bereitstellung), Hosting und Betrieb, die alle relevanten Facility Management Prozesse digital unterstützt und die Bewirtschaftung der Liegenschaften des Wetteraukreises nachhaltig verbessert. Der Dienstleiter erbringt die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen zur Bereitstellung in einer Softwarelösung in deutscher Sprache und mittels deutscher Kommunikation. Die Lösung soll eine moderne, skalierbare und zukunftsfähige Plattform bereitstellen, die den Anforderungen des Fachbereichs 5 sowie der gesamten Kreisverwaltung gerecht wird. Die CAFM SaaS Lösung muss sich konsequent an den Standardprozessen der GEFMA Richtlinien orientieren. Ziel ist es, die im Markt etablierten, praxisbewährten Prozesse des Facility Managements zu nutzen und diese für den Wetteraukreis bereit zu stellen, statt eigene, proprietäre Prozesslogiken zu entwickeln.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.