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Konzeption, organisatorische und inhaltliche Betreuung des Bürgerrates für den Landtag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKonzeption, organisatorische und inhaltliche Betreuung des Bürgerrates für den Landtag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf🏆 nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH · Berlin
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Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Konzeption, organisatorische und inhaltliche Betreuung des Bürgerrates für den Landtag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 20 Pkt.
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Konzept Durchführung Bürgerrat 8 Pkt.Qualität
Durchführung Bürgerrat
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Konzept Auswahlverfahren 6 Pkt.Qualität
Konzeption und Durchführung Auswahlverfahren
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Konzept Abschluss und Handlungsempfehlung 6 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 315.126 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 57 Tage nach Fristende
Auftragnehmer nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH1 Veröffentlichung
- 05.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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