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Vergabekanntmachung_Vergabeverfahren für Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Breitbandversorgung Steinburg
Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg · Brunsbüttel · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabekanntmachung_Vergabeverfahren für Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Breitbandversorgung Steinburg🏆 netzkontor nord · Flensburg
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Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der ZVBS wurde 2010 gegründet. Ihm gehören aktuell 98 Gemeinden an. Der Zweckverband hat die Aufgabe die Breitbandversorgung der Mitgliedsgemeinden für ihre ca. 36.500 Haushalte, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe sicherzustellen und zu fördern. Nach vorangegangenen europaweiten Ausschreibungen hat der Zweckverband die Stadtwerke Neumünster mit der Planung und den Bau sowie dem Betrieb der Netze bis zum 31.12.2039 beauftragt. Der Infrastrukturausbau erfolgte konsequent auf der Grundlage von hochleistungsfähigen Glasfasernetzen. In den Kerngebieten (Gemeindegebiete) ist der Ausbau abgeschlossen. 98% der Flächen sind ausgebaut ca. 50% der Gebäude sind bereits an das Glasfasernetz der ZVBS angebunden. In den Außengebieten haben 880 der 1.100 Grundstücke einen Glasfaseranschluss erhalten. 220 Grundstücke sind noch als ,,graue Flecken"" noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Zweckverband beschäftigt sich aktuell mit der Weiterentwicklung des Glasfasernetzes in ein leistungsstarkes Gigabitnetz für alle Einwohner, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Dazu soll die Anschlussdichte des Glasfasernetzes in den Kerngebieten durch Nachverdichtungen weiter kontinuierlich erhöht und der Ausbau des Glasfasernetzes in den Außengebieten (die "grauen Flecken") vorangetrieben werden. Ziel der Ausschreibung ist es ein Planungsbüro zu beauftragen, dass von der vollumfänglichen Planung der Nachverdichtung des Netzes ("graue Flecken") über die Vorbereitung der notwendigen Bauausschreibungen bis hin zur Bauüberwachung und zum Abschluss des Projektes die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen übernimmt.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 %Preis
Das günstigste wertbare Angebot erhält die volle Punktzahl. Die Reihenfolge und Punktezahl der nachfolgenden Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt (Bewertungsmethode: siehe Ziffer 7.2 der Vergabeunterlage).
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Konzept Bauüberwachung 20 %Qualität
Zum Inhalt des Konzeptes wird auf Ziffer 6, Punkt 3 der Vergabeunterlage verwiesen. Die dort aufgeführten Inhalte sind keine Unterkriterien zur Bewertung des Konzeptes. Sie dienen lediglich als beispielshafte Aufzählung. Weiterhin handelt es sich bei den dort aufgeführten Inhalten weder um eine abschließende Aufzählung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien noch um einen Mindestinhalt. Für die Bewertung der Konzepte wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt. Bewertungsmethode: siehe Ziffer 7.3 der Vergabeunterlage
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Präsentation der Projektorganisation und Kommunikation 10 %Qualität
Unterkriterien: 1. Vorgesehene Projektorganisation für die zu vergebende Leistung: 5 Punkte 2. Vorgesehene Kommunikation mit den Projektbeteiligten: 5 Punkte Bewertet wird lediglich die Präsentation im Rahmen des Präsentationstermins. Bewertungsmethode: siehe Ziffer 7.4 der Vergabeunterlage
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Präsentation der Terminverfolgung und Kostenkontrolle 10 %Qualität
Unterkriterien: - Vorgesehene Methode zur Terminverfolgung: 5 Punkte - Vorgesehene Methode zur Kostenkontrolle: 5 Punkte Bewertet wird lediglich die Präsentation im Rahmen des Präsentationstermins. Bewertungsmethode: siehe Ziffer 7.5
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Präsentation eines Projektes mit vergleichbaren Anforderungen 10 %Qualität
Präsentation eines Projektes mit vergleichbaren Anforderungen insbesondere zu Grundlagen und Parameter der Planung, Ausgangssituation, Außenanlagen, Trassenführung, Bauwerke, Zusammenarbeit von Objekt/Fachplaner und Umgang mit Problemen Bewertet wird lediglich die Präsentation im Rahmen des Präsentationstermins.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 181 Tage nach Fristende
Auftragnehmer netzkontor nordZuschlagswert 466.517 €1 Veröffentlichung
- 04.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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