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VE 28 BoP Energiezentrale
Energie und Wasser Potsdam GmbH · Potsdam · Brandenburg
Neue Ausschreibungen in „Energie & Umwelt" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Am Standort HKW Süd und Gartenstraße sollen weitere Tiefengeothermieprojekte umgesetzt werden. Zur Nutzbarmachung der Tiefenwärme wird verschiedene Maschinentechnik benötigt, die entsprechend verrohrt und mit weiteren Komponenten ausgestattet werden muss. Diese als Balance-of-plant (BoP) bezeichneten Leistungen sind Gegenstand der geplanten Ausschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Tiefengeothermieprojekte zur Nutzbarmachung von Tiefenwärme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Ausschreibung im zweistufigen Verfahren: 1. Stufe: Teilnahmewettbewerb Hier werden die Bewerber mittels Eignungskriterien und Bewertungsmatrix ausgewählt. 2. Stufe: Angebotsphase Hier werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung erfolgt mittels Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber behält sich eine Auftragsvergabe auch ohne Verhandlung vor.“
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Techn. Bewertung 60 Pkt.Qualität
siehe Bewertungsmatrix
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Angebotspreis 40 Pkt.Preis
siehe Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung mit Bestätigung der Erfahrung des Bewerbers in Bezug auf Inverkehrsetzung und Genehmigungsbearbeitung vergleichbarer Anlagen
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Weitere Eignungskriterien sind im Bewerberbogen und werden hier nur zusammengefasst aufgeführt. 3D Anlagen Planung Fähigkeit zu rohrstatischen Berechnungen Nachweis der personellen und technischen Ausstattung des Bewerbers ISO 9001 oder ISO 45001 oder OHSAS 18001 Eigenerklärung zur Bestätigung Erfahrung Inverkehrsetzung von Anlagen Eigenerklärung, dass die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt Nachweis Berufserfahrung Leiter und Stellvertreter
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis von realisierten, vergleichbaren Referenzen entsprechend Bewerberbogen
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Eignungsanforderung
Nachweis der Berufserfahrung, Referenzen und Sprachkenntnissen eines möglichen Projektleitenden bzw. Stellverteters
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 46.865 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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