AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 04:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ac84fb2f-07e4-44d8-ac7b-cac2114aa821/

Hyperkonvergente Serverinfrastruktur

Notice-ID: ac84fb2f-07e4-44d8-ac7b-cac2114aa821 · Procedure-ID: f5762bf9-67db-4609-81f0-8eb1923ca4de

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Stammdaten

Veröffentlicht
18.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Mehrfachvergabe
CPV-Code
30210000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird eine Hyper Converged Infrastructure, hochverfügbare Serverumgebung (mit automatischem Failover) geschaffen. In voneinander getrennten Brandabschnitten soll in zwei Serverräumen ein Zwei-Knoten-Cluster mit LWL-Verbindung aufgebaut werden. Der Cluster ist so auszulegen, dass ein Serverraum komplett ausfallen kann. Die Anbindung der beiden Rechenzentren erfolgt über 4 x 10Gbit/s. Im ersten Schritt werden die Server mit je zwei 10Gbit/s Verbindungen an die vorhandenen Switches des jeweiligen Standortes angebunden. Nach Umbau und Migration der Infrastruktur werden die Server mit jeweils 4 x 10 Gbit/s an die vorhandenen Switches angebunden. Der Zwei-Knoten-Cluster soll aus 6 Knoten mit den entsprechenden Ressourcen aus dem Kriterienkatalog bestehen. Das eingesetzte System muss einen integrierten Dateiserver-Dienst bereitstellen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
enthus
Vertragsabschluss
04.06.2025
Zuschlagsentscheidung
04.06.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).