AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/285469) · Abgerufen am 27.10.2026 19:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ac93870b-d09f-4439-a252-ec82f8bd9d0f/

Lose Möblierung

Notice-ID: ac93870b-d09f-4439-a252-ec82f8bd9d0f · Procedure-ID: 1f6c0b05-a537-4aa1-81bc-b74d1e0e72e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gersthofen, Gersthofen
Veröffentlicht
22.10.2025
Frist (Submission)
24.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Leistungsverzeichnis umfasst die Ausschreibung der Lieferung und Montage von Schulmöbeln für verschiedene Bereicheder Goethe Grundschule Gersthofen. Gegenstand sind unter anderem Schülerstühle, Tische, Lehrerpulte sowie modulare Möblierungselemente für Lernlandschaften. Darüber hinaus beinhaltet das Dokument die Ausstattung von Fachräumen sowie die Möblierung der Mittagsbetreuung, des Hort undder Verwaltungsbereiche. Die Anforderungen orientieren sich an funktionalen, ergonomischen und gestalterischen Kriterien.

Vertragslaufzeit

Periode
2026 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).