AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/acb95146-3386-4c33-a7a3-4de6b7e1a09c) · Abgerufen am 27.09.2026 11:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acb95146-3386-4c33-a7a3-4de6b7e1a09c/

Betrieb der Verkehrsredaktion Berlin

Notice-ID: acb95146-3386-4c33-a7a3-4de6b7e1a09c · Procedure-ID: aeeeab04-bb01-40f6-bf05-3ec075138b5a

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
Veröffentlicht
21.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92400000 — Freizeit und Kultur
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
2.409.584 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verkehrsinformationszentrale des Landes Berlin erfüllt die Aufgabe, statische und dynamische Verkehrsdaten aus verschiedenen Quellen – sowohl eigenen als auch externen – zu sammeln, zu analysieren sowie zu verknüpfen und den unterschiedlichsten Interessenten im privaten, im gewerblichen, im Verwaltungs- und Forschungsbereich zur Verfügung zu stellen. Das Leistungsspektrum umfasst die Verkehrsredaktion, welche die Verkehrsinformationen zusammenstellt und adressatengerecht bereitstellt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Dienstleister für die Wahrnehmung der Aufgaben der Verkehrsredaktion zu finden.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH
Vertragsabschluss
26.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).