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Bauleistungen Realschule Plus - Los 17b - Sanierung Außenanlagen / Schulhof
Stadt Sinzig · Sinzig · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 15.06.2026, 12:00 Uhr (noch 3 Tage)
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Beschreibung
Die Leistung erfolgt im Zusammenhang mit der Sanierung des Keller- und Erdgeschosses der Realschule Plus / Barbarossaschule in Sinzig. Die Sanierung dient der Beseitigung von Schäden, die durch die Flutkatastrophe im Sommer des Jahres 2021 entstanden sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Sanierungsarbeiten an Außenanlagen und Schulhöfen der Realschule Plus / Barbarossaschule in Sinzig.
- Die Maßnahme dient der Beseitigung von Flutschäden aus dem Sommer 2021.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Sinzig.
Es handelt sich um Bauleistungen zur Sanierung von Außenanlagen und Schulhöfen der Realschule Plus / Barbarossaschule in Sinzig, die durch die Flutkatastrophe 2021 entstanden sind.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot zum günstigsten Preis. Maßgeblich ist die durch den Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene Gesamtsumme.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personenschäden 3 Mio. € Vermögens- und Sachschäden 5 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Zum Nachweis des Vorliegens der vorgenannten Anforderung hat der Bieter: In dem Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebots über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Angebot): • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Gesamtjahresumsatz
Allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestjahresumsatz gesamt: 700.000 € im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter hat im Folgenden mindestens 2 Unternehmensreferenzen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.553 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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