AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/acd476aa-783f-4761-8fca-d4671ee283eb) · Abgerufen am 03.08.2026 12:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acd476aa-783f-4761-8fca-d4671ee283eb/

Durchführung von Prüfungen und Instandhaltungen an MSR Technik in der WAK Anlage der KTE.

Notice-ID: acd476aa-783f-4761-8fca-d4671ee283eb · Procedure-ID: 82468c9b-9645-420e-9b5a-8f56e597161d

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Stammdaten

Auftraggeber
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50411000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
267.750 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungserbringung: Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen (WKP), wiederkehrenden Tätigkeiten (WKT), vorbeugender Instandhaltung (VB), Inspektionsarbeiten und -rundgängen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Störungsbeseitigungen und Anlagenanpassungen an der MSR-Technik am KTE-Standort WAK.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Stadler + Schaaf Mess- und Regeltechnik GmbH
Vertragsabschluss
24.02.2026
Zuschlagsentscheidung
11.02.2026
Angebotsspanne
267.750 – 615.150 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).