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Breitbandausbau Burladingen Kernort
EnBW Energie Baden-Württemberg AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
1 bezugsberechtigte Einrichtungen anzeigen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTiefbau Cluster 1Rahmen 3.235.103 €🏆 Nibler GmbH · Stein
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Los 2 VergebenLWL-Arbeiten Cluster 1Rahmen 354.349 €🏆 Hadzic und Akrapovic Glasfaserbau · Korntal Münchingen
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Los 3 VergebenKabelmontage Strom Cluster 1Rahmen 82.334 €🏆 Nibler GmbH · Stein
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Los 4 VergebenTiefbau Cluster 2Rahmen 2.832.397 €🏆 Nibler GmbH · Stein
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Los 5 VergebenLWL-Arbeiten Cluster 2Rahmen 312.811 €🏆 Hadzic und Akrapovic Glasfaserbau · Korntal Münchingen
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Los 6 VergebenKabelmontage Strom Cluster 2Rahmen 78.742 €🏆 Nibler GmbH · Stein
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Los 7 VergebenTiefbau Cluster 3Rahmen 3.627.099 €🏆 Nibler GmbH · Stein
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Los 8 VergebenLWL-Arbeiten Cluster 3Rahmen 391.508 €🏆 Hadzic und Akrapovic Glasfaserbau · Korntal Münchingen
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Los 9 VergebenKabelmontage Strom Cluster 3Rahmen 190.795 €🏆 Nibler GmbH · Stein
- Hadzic und Akrapovic Glasfaserbau · Korntal Münchingen
- Nibler GmbH · Stein
Bieter-Übersicht: 36 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Tiefbauabreiten, Verlegearbeiten, Herstellung von Hausanschlüssen, Glasarbeiten/ LWL-Arbeiten, Kabelmontage Strom für den Breitbandausbau in Burladingen Kernort. Im Zuge des Breitbandausbaus wird Strom mitverlegt.
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
27 von 36 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertungspreis 70 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). 25 Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Erfahrung der Baustellenleitung Breitbandprojekte 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Breitbandprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 25km Tiefbau oder 1000 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 20km Tiefbau oder 800 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Breitbandprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Erfahrung der Baustellenleitung Stromprojekte 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Stromprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 12,5km Tiefbau oder 500 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 7,5km Tiefbau oder 300 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Stromprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Konstant zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Monat 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 23 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 1 km Tiefbautrasse und 28 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 80 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,9 km Tiefbautrasse und 26 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 60 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,8 km Tiefbautrasse und 24 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 40 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,7 km Tiefbautrasse und 22 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 20 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, die weniger als den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern.
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Vor-Ort-Präsenz der Baustellenleitung 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, wie häufig die eingesetzte Baustellenleitung pro Woche auf der Baustelle im Auftragsfalle präsent sein wird. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag in Ziffer 15 Koordination entsprechend ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 33,3-Punkte-Schritten (100 - 66,6 - 33,3 - 0). Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 4 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 66,6 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 3 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 33,3 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 2 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, deren Baustellenleitung in der Regel weniger als 2 Tage pro Woche auf der Baustelle sind. Sollte ein Bieter angeben, dass die Baustellenleitung in der Regel ein Tag oder weniger in der Woche auf der Baustelle präsent ist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 70 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Erfahrung der Baustellenleitung Breitbandprojekte 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Breitbandprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 25km Tiefbau oder 1000 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 20km Tiefbau oder 800 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Breitbandprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Erfahrung der Baustellenleitung Stromprojekte 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Stromprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 12,5km Tiefbau oder 500 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 7,5km Tiefbau oder 300 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Stromprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Konstant zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Monat 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 23 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 1 km Tiefbautrasse und 28 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 80 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,9 km Tiefbautrasse und 26 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 60 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,8 km Tiefbautrasse und 24 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 40 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,7 km Tiefbautrasse und 22 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 20 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, die weniger als den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern.
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Vor-Ort-Präsenz der Baustellenleitung 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, wie häufig die eingesetzte Baustellenleitung pro Woche auf der Baustelle im Auftragsfalle präsent sein wird. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag in Ziffer 15 Koordination entsprechend ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 33,3-Punkte-Schritten (100 - 66,6 - 33,3 - 0). Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 4 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 66,6 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 3 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 33,3 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 2 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, deren Baustellenleitung in der Regel weniger als 2 Tage pro Woche auf der Baustelle sind. Sollte ein Bieter angeben, dass die Baustellenleitung in der Regel ein Tag oder weniger in der Woche auf der Baustelle präsent ist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 70 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Erfahrung der Baustellenleitung Breitbandprojekt 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Breitbandprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 25km Tiefbau oder 1000 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 20km Tiefbau oder 800 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Breitbandprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Breitbandprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Erfahrung der Baustellenleitung Stromprojekte 5 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung. Die Bieter haben hierzu Nachweise einzureichen, die belegen ob und in welchem Umfang die mit der Ausführung des Auftrags betrauten Baustellenleitung Erfahrung in der Umsetzung von Stromprojekten hat. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 15km Tiefbau oder 600 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 80 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 12,5km Tiefbau oder 500 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 60 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 10km Tiefbau oder 400 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 40 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 7,5km Tiefbau oder 300 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 20 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die bereits mindestens ein Stromprojekt mit mind. 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat. Mit 0 Punkten bewertet wird eine Baustellenleitung, die noch kein oder lediglich Stromprojekte mit weniger als 5km Tiefbau oder 200 Hausanschlüssen umgesetzt hat.
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Konstant zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Monat 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 23 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 1 km Tiefbautrasse und 28 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 80 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,9 km Tiefbautrasse und 26 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 60 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,8 km Tiefbautrasse und 24 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 40 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,7 km Tiefbautrasse und 22 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 20 Punkten bewertet werden Bieter, die mindestens den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern. Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, die weniger als den Bau von 0,6 km Tiefbautrasse und 20 Hausanschlüsse im Monat vertraglich zusichern.
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Vor-Ort-Präsenz der Baustellenleitung 5 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, wie häufig die eingesetzte Baustellenleitung pro Woche auf der Baustelle im Auftragsfalle präsent sein wird. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag in Ziffer 15 Koordination entsprechend ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 33,3-Punkte-Schritten (100 - 66,6 - 33,3 - 0). Mit 100 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 4 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 66,6 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 3 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden. Mit 33,3 Punkten bewertet werden Bieter, die sich verpflichten, die Baustellenleitung im Auftragsfalle mind. 2 Tage pro Woche auf die Baustelle zu entsenden Mit 0 Punkten bewertet werden Bieter, deren Baustellenleitung in der Regel weniger als 2 Tage pro Woche auf der Baustelle sind. Sollte ein Bieter angeben, dass die Baustellenleitung in der Regel ein Tag oder weniger in der Woche auf der Baustelle präsent ist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 90 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot → 100 Punkte - 20% = 80 Punkte).
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) Hadzic und Akrapovic Glasfaserbau · Nibler GmbH1 Veröffentlichung
- 26.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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