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Schülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen
SchulCentrum Augustinum gGmbH · München · Bayern
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen🏆 Urscher KG · Grafing b. München
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Los 2 VergebenSchülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen🏆 Urscher KG · Grafing b. München
- Urscher KG · Grafing b. München Kleines Unternehmen
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Beförderungsleistungen.Es sind Tagesschüler und Internatsschüler zwischen dem Landschulheim Elkofen und Grafing Bahnhof an verschiedenen Wochentagen mehrmals am Tag zu befördern. Im Rahmen der genannten Fahrten dürfen andere Reisende als die aufgeführten, nicht befördert werden. Es handelt sich derzeit um ca. 9-10 Tagesschüler und ca. 40-45 Internatsschüler. Die SchulCentrum Augustinum gGmbH ist Auftraggeber (AG), das jeweilige Beförderungsunternehmen Auftragnehmer (AN). Kostenträger für die Beförderungsleistungen ist die Regierung von Oberbayern.
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📅 Laufzeit endet am 27.07.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. 90 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge beiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen. Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertungdes Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugenzur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahresausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. 10 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertungeinfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten FahrzeugebeiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sindjeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die BewertungdesDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder ElektrofahrzeugenzurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahresausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdemniedrigeren Preis den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Urscher KGZuschlagswert 133.000 €1 Veröffentlichung
- 01.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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