AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Medizinische Dienstleistungen Staffel 10.1
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-, Arnsberg
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- Frist (Submission)
- 31.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Medizinischen Dienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet dieses Verfahren für die beteiligten Bezirksregierungen des Landes NRW. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt.
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — ZUE Olpe
- Erfüllungsort
- Olpe-Biggesee
Los 2 — ZUE Düren II
- Erfüllungsort
- Düren
Los 3 — ZUE Euskirchen
- Erfüllungsort
- Euskirchen
Los 4 — ZUE Schleiden
- Erfüllungsort
- Schleiden
Los 5 — ZUE Wegberg
- Erfüllungsort
- Wegberg
Los 6 — EAE Bielefeld Südring
- Erfüllungsort
- Bielefeld
Los 7 — ZUE Krefeld
- Erfüllungsort
- Krefeld
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2027
- Ende
- 14.01.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.