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Reinigungsleistung in Kita's, Feuerwehren und Kultureinrichtungen der Stadtverwaltung Lüdenscheid
Stadt Lüdenscheid · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhalts- und Grundreingung🏆 Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Essen
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Los 2 VergebenUnerhalts- und Grundreinigung🏆 W +S Winkler GmbH · Iserlohn
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Essen
- W +S Winkler GmbH · Iserlohn
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG u. a.. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Reinigungsleistungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 55 %
Angebotspreis
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Stunden 45 %Qualität
Höhe der angebotenen Produktivstunden
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender- tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi- schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf- grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam- keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG, W +S Winkler GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG · W +S Winkler GmbHZuschlagswert 2.569.340 €1 Veröffentlichung
- 04.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.225 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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