AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad4a8971-a621-45cc-b0d0-85f02fd00921/

Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Bereich der FBM 2026 bis 2028

Notice-ID: ad4a8971-a621-45cc-b0d0-85f02fd00921 · Procedure-ID: fcb78769-c35f-42ef-9e50-ee28f66e66ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen Neubauamt Helmstedt, Helmstedt
Veröffentlicht
09.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71631450 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an Brückenbauwerken im Bereich der WSÄ Weser und MLK/ESK. Art der Leistungen: - Durchführung von Hauptprüfungen an Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 und RI-EBW-PRÜF, - Durchführung von Einfachen Prüfungen an Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 und RI-EBW-PRÜF, - Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke gemäß RI-EBW-PRÜF, - Koordinierung fremder Zugangstechnik für die Hauptprüfung, - Koordinierung einer Verkehrssicherungsmaßnahme „Straße“ für die Hauptprüfung, - Einholung einer Sperrgenehmigung „Straße“ für die Hauptprüfung, - Koordinierung einer Verkehrssicherungsmaßnahme „Bahn“ für die Hauptprüfung, - Einholung einer Sperrgenehmigung „Bahn“ für die Hauptprüfung.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).