AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRS3D/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 06:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad50c113-7596-488e-a96d-034d6edc48a6/

Beratungsleistungen zur Vor- und Nachbereitung eines Re-Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudits nach dem IT-Grundschutz BSI

Notice-ID: ad50c113-7596-488e-a96d-034d6edc48a6 · Procedure-ID: b4d500cd-dccb-49e6-a6d2-c3f7d6010d88

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Stammdaten

Auftraggeber
Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung, Hannover
Veröffentlicht
15.10.2026
Frist (Submission)
13.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72150000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
560.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den Informationsverbund "Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung" (SLA) und die EU-Zahlstelle Niedersachsen/Bremen soll ein Vertrag für die Vorbereitung und Nachbereitung der benötig-ten jährlichen Zertifizierungsaudits vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).