AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad5fc27f-64ad-4b02-bdd1-e4f185c1a06a/

Reinigung Stadtverwaltung Gotha

Notice-ID: ad5fc27f-64ad-4b02-bdd1-e4f185c1a06a · Procedure-ID: 617340f3-9aa3-479c-83a3-ff8deabb6913

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gotha, Gotha
Veröffentlicht
08.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
279.080 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 2 – Neues Rathaus und weitere Objekte: Unterhalts- und Glaseinigung in folgenden städtischen Objekten: - Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha - Bauhof, Kindleber Str. 188, 99867 Gotha - Notschlafstätte, Mittelhäuser Weg 42-44, 99867 Gotha - Gartenamt, Remstädter Weg, 99867 Gotha - Sozialgebäude Hauptfriedhof, Langensalzaer Str. 98, 99867 Gotha - Friedhofsverwaltung, Langensalzaer Str. 98, 99867 Gotha - Trauerhalle Hauptfriedhof, Langensalzaer Str. 98, 99867 Gotha - Trauerhalle Sundhausen, Friedhofsstraße, 99867 Gotha - Trauerhalle Siebleben, Högernweg 13, 99867 Gotha - Trauerhalle Boilstädt, Am Friedhof 2, 99867 Gotha Häufigkeit gemäß Leistungsverzeichnis

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).