AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad73d898-e44b-497f-aa43-620505fb2af3/

Ausschreibung über die Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen.

Notice-ID: ad73d898-e44b-497f-aa43-620505fb2af3 · Procedure-ID: 8a3b7868-af8a-487d-a6c0-b5167929a98e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Peine, Peine
Veröffentlicht
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Geschätzter Wert
9.055.804 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Strom: Beschaffung von ca. 6,07 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die ca. 248 Abnahmestellen des Landkreis Peine und der Gemeinde Edemissen. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM, die SLP- und Straßenbeleuchtungs-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Erdgas: Beschaffung von ca. 12,3 Mio. kWh/a Erdgas für die ca. 54 Abnahmestellen des Landkreis Peine und der Gemeinde Edemissen. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM-Anlagen und die SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).