Altenpflegeheim Neviandtstr. 87, SRA und BMA
KI Auftrag für Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen eines Bestandumbaus und eines 7-geschossigen Anbaus an ein Altenpflegeheim in Wuppertal.
Bauamt Bad Wimpfen · Bad Wimpfen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Bei der Maßnahme " Sanierung 70er Jahre Anbau im Zuge der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Bad Wimpfen" handelt es sich um ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren mit einer Aula, Klassenräumen und einer angebauten Mensa. Der im Bestand vorhandene Anbau entstand ca. 1977 als Erweiterung des ehemaligen Klostergebäudes. Im Jahr 2005 wurde dieser durch den Anbau einer Mensa erweitert. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen (1. OG - UG) im südwestlichen und 2 oberirdischen Geschossen im östlichen Bereich. Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 5. Es handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau.
Das Gebäude besitzt eine unregelmäßige Grundrissgestalt und ist im EG über die Aula direkt an das Klostergebäude angebunden. Im Eingangsbereich befindet sich eine unterkellerte eingeschossige Aula, die als Bindeglied den östlichen Bereich zwischen EG und OG halbgeschossig versetzte Geschosse anbindet, im südwestlichen Bereich die im Erdgeschoss befindliche Mensa und die im 1.OG liegenden Klassenräume.
Das Gebäude bleibt weitgehend in der Kubatur und Nutzung erhalten. Es erfolgt ein Abriss der außenliegenden Sanitäreinheit und der Rückbau / Austausch der Fenster- und Dachflächen. Die Stahlkonstruktion der Mensa wird umgebaut.
Im Innenbereich erfolgen Räumungen, Rückbauten, Demontage- und Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur des Titels
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Auftrag für Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen eines Bestandumbaus und eines 7-geschossigen Anbaus an ein Altenpflegeheim in Wuppertal.
KI Die Ausschreibung betrifft Elektroinstallationsarbeiten für einen Forschungsbau an der Hochschule Anhalt in Köthen.
KI Ausschreibung für Baustrom im Rahmen des Neubaus des Oberstufenhauses der Neuen Waldorfschule Dresden.
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