AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 20:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad805d3c-c889-4302-83c9-ac888edde2fd/

V-H2.1 Stahl Glas reduziert

Notice-ID: ad805d3c-c889-4302-83c9-ac888edde2fd · Procedure-ID: d69e0c8d-8f81-4cff-96a7-62ea90a5f490

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Passau, Passau
Veröffentlicht
12.06.2024
Frist (Submission)
18.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45216113 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Neubau Justizvollzugsanstalt Passau-Königschalding V-H2.1 Stahl Glas reduziert - 60 St. Außentüren, davon rund 50 % mit Glasausschnitt, teils mit Sicherheitsglas P6B - 230 St. Rohrrahmentüren, davon 180 St. mit nicht glasteilenden Metallsprossen und Glasfüllung 265 m² Innenverglasung - 30 m² Pfosten-Riegelkonstruktion für Aufsichtskabinen mit RC4-Festverglasung, 16 m² Metallverkleidung für den Eingangsbereich Verwaltung, 230 m² für die Torwache und 200 m² für die Fläche Technik BT G, sowie für die Torwache 35 m² Festverglasungen mit Sicherheitsanforderungen, 2 Außentüren FB 7, 2 Außentüren FB 4 und 3 Innentüren FB4 - 200 St. Motorschlösser sowie Schlosssteuerung

Vertragslaufzeit

Beginn
07.10.2024
Ende
28.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).