Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), Mindestumsatz in Höhe von 2,0 Mio. Euro / Jahr - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, - Erklärung HTVergG (§ 4 Abs. 1 HTVergG). Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.