AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ad98aeb5-a013-4ef4-aeb0-73e8ee9cdf1e) · Abgerufen am 04.09.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ad98aeb5-a013-4ef4-aeb0-73e8ee9cdf1e/

2026-27_OU_Harlingerode_Umweltverträglichkeitsstudie_ex-post Bekanntmachung

Notice-ID: ad98aeb5-a013-4ef4-aeb0-73e8ee9cdf1e · Procedure-ID: 1635a03e-c461-4215-a8f7-a5f058bd31f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Goslar, Goslar
Veröffentlicht
02.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
101.969 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Goslar plant den Bau einer westlichen Ortsumfahrung der Ortschaft Harlingerode. Für die Verkehrsplanung Planfall 1: OU zwischen der K 70 und der K 25 Planfall 2: OU zwischen der K 70 und der K 46 Die UVS und alle dazugehörigen Besonderen Leistungen werden für den Planfall 2 erstellt, damit bei der Variantenuntersuchung alle möglichen Eingriffsfelder abgedeckt sind.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Planungsgemeinschaft LaReG GbR
Vertragsabschluss
01.09.2026
Zuschlagsentscheidung
21.08.2026
Angebotsspanne
113.306 – 193.477 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).