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Los 2: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
RAG Aktiengesellschaft · Essen · Nordrhein-Westfalen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 2: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen🏆 Stadtwerke Haltern am See GmbH · Haltern am See
- Stadtwerke Haltern am See GmbH · Haltern am See
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Stromversorgung von Niederspannungs-Abnahmestellen (Los 2) für die RAG Aktiengesellschaft.
- Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 2.000.000 EUR und läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit Verlängerungsoption.
- Die Ausschreibung umfasst die Belieferung mit elektrischer Energie und die Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen.
- Die detaillierten Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die RAG ist aus energiewirtschaftlicher Sicht ein industrieller Stromverbraucher, der künftig (bis 2030) seine Strombeschaffung durch eigene PV- und Wind-Assets sowie Nutzung vorhandener Nachfrageflexibilität im Kerngeschäft CO2-neutral decken möchte. Mit dieser Ausschreibung soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 2030 mit Option zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2033 Strom vom Markt bezogen werden, Strom aus der Eigenerzeugung vermarktet werden sowie energieversorgungsnahe Leistungen erbracht werden. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Das Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung und die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Das Los 2 umfasst die Stromversorgung der Abnahmestellen des Unternehmens in Niederspannung (SLP). Gegenstand dieser Bekanntmachung und Ausschreibung sind die Leistungen des Los 2. Die Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden, die mit den Vergabeunterlagen unter der angegebenen Adresse zur Verfügung gestellt werden.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Das Vergabeverfahren enthält verschiedene Auftragsbestandteile (vgl. § 111 GWB), die in Einklang mit § 111 Abs. 5 GWB in Anlehnung an die SektVO vergeben werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den Angebotswettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Fortsetzung folgt unter "Zusätzliche Informationen“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Stadtwerke Haltern am See GmbH1 Veröffentlichung
- 01.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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