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Beschaffung von zwei hochauflösenden Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie-Systemen (LC-MS)/ / Procurement of two high-resolution liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) systems
Technische Universität Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung von zwei hochauflösenden Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie-Systemen (LC-MS)/ / Procurement of two high-resolution liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) systems🏆 Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
- Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
Beschreibung
Lieferleistung - Beschaffung von zwei hochauflösenden Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie-Systemen (LC-MS)/ Delivery performance - Procurement of two high-resolution liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) systems
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)./ Violations of procurement regulations that are apparent from the announcement or in the procurement documents must be reported to the client no later than the expiry of the deadline for applying or submitting an offer. Furthermore, violations of procurement regulations must be reported to the client within ten calendar days of becoming aware of them. An application for a review must be submitted to the responsible public procurement chamber within 15 calendar days of receipt of the client's notification that it does not want to remedy a complaint (Section 160 of the Act against Restraints of Competition (GWB)). The above-mentioned deadlines do not apply if the client has awarded the contract in accordance with Section 135 Paragraph 1 No. 2 GWB without prior publication of an announcement in the Official Journal of the European Union, without this being permitted by law. If a contracting authority ignores the invalidity of a concluded contract by disregarding the obligation to provide information and waiting (§ 134 GWB) or by awarding the contract without prior publication of an announcement in the Official Journal of the European Union, without this being permitted by law, the invalidity can only be determined if it is valid in the review procedure within 30 calendar days after the public contracting authority informed the affected bidders and applicants about the conclusion of the contract, but not later than six months after conclusion of the contract has been made. If the client has announced the award of the contract in the Official Journal of the European Union, the deadline ends 30 calendar days after publication of the announcement of the award of the contract in the Official Journal of the European Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Thermo Fisher Scientific GmbHZuschlagswert 1.739.496 €1 Veröffentlichung
- 17.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 305 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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