AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 21:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/adac7590-de77-4159-a68b-561b46dfc3a3/

Planungsleistungen Objektplanung für Umbaumaßnahmen (Projekt "Finja" - Geb. 50 und 52)

Notice-ID: adac7590-de77-4159-a68b-561b46dfc3a3 · Procedure-ID: 028afa72-881a-4eac-b4d4-962330f89faa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Veröffentlicht
09.07.2025
Frist (Submission)
13.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gebäude-Planungsleistungen (KG 300) für Umbaumaßnahmen in den Gebäuden 50 und 52 am Standort des Auftraggebers in Berlin-Kreuzberg, 10969 Berlin ("Projekt Finja"). Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anhängen A - D (Anlage 1 zum Vertragsdokument) entnommen werden. Die Anhänge A -D zur Leistungsbeschreibung werden während der Angebotsfrist nach Vorlage der (den Vergabeunterlagen beigefügten) Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) herausgegeben (siehe auch Ziffer 7 der Vergabebedingungen).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).