AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines DAS-Systems zur seismischen Überwachung mittels Glasfasertechnologie inkl. Installation, Integration, Inbetriebnahme, Wartung und Schulung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 38200000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ziel ist die Beschaffung und betriebsbereite Installation eines leistungsfähigen Distributed Acoustic Sensing -Systems inklusive aller zur Inbetriebnahme erforderlichen Komponenten, also Interrogator und Messcomputer. Das System soll in der Lage sein, seismische Wellen als Spannungsveränderungen über vorhandene Glasfaserleitungen zu detektieren mittels Lasermessungen von Rayleighscatter Effekten und diese Daten in das bestehende Überwachungsnetzwerk des Erdbebendienstes zu integrieren. Der Interrogator soll zur seismischen Echtzeitüberwachung unter Nutzung bestehender Glasfaserinfrastruktur nutzbar sein. Ziel ist die Verbesserung der seismologischen Überwachung in Deutschland durch die Integration moderner faseroptischer Technologien (Distributed Acoustic Sensing, DAS) in das bestehende Erdbebenmessnetz. Ziel ist die Erhöhung der räumlichen Auflösung und Echtzeit-Erkennung seismischer Ereignisse, insbesondere in Regionen mit kritischer Infrastruktur (Kritis). DAS als Technologischer Ersatz für konventielle Seismometer und besonders Starkbebensensoren soll geprüft werden. Das Gerät soll dauerhaft an der deutschen Kernwaffentestopp Station GERESS eingesetzt werden nach einer Erprobungsphase an verschiedenen Standorten, wie z.B. zur Erprobung der Nutzbarkeit für KRITIS Überwachung und im Oberrheingraben zur Erprobung der Anwendbarkeit für die Überwachung von induzierten Erdbeben.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 9 Wochen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.