AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 00:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/adcba352-2cab-4729-9f85-144d61fa2a2c/

Tiefbau, Straßenbau, Hochbau, Gleisbau, Elektroinstallationsarbeiten

Notice-ID: adcba352-2cab-4729-9f85-144d61fa2a2c · Procedure-ID: 4a67055f-32ff-45d0-93af-3a1a83f66d43

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Stammdaten

Auftraggeber
CargoBeamer Terminal Kaldenkirchen GmbH, Leipzig
Veröffentlicht
31.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

CargoBeamer ist ein international agierender Logistikdienstleister, mit Sitz in Deutschland, und bietet im kombinierten Verkehr intelligente Lösungen, um sowohl kranbare als auch nicht kranbare Sattelauflieger umweltfreundlich über die Schiene zu transportieren. Dank weltweit einzigartiger Terminals sowie der hauseigenen und patentierten Umschlagtechnologie können mehrere Sattelauflieger gleichzeitig horizontal auf einen Güterzug verladen werden. Diese Anlage aus besonders entwickelten Betonfertigteilen, Maschinen und elektrotechnischen Komponenten nennt sich Gate Module. Hier werden die Bauleistungen für die Infrastruktur (Tiefbau, Straßenbau, Hochbau, Gleisbau) ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.02.2025
Ende
17.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
102 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).