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Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
Stadt Oranienburg · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 27.10.2026, 11:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. Los 1 - Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Los 2 - Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Los 3 - Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung umfasst Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20.
- Das Verfahren ist in drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell/Aufbau, Beladung und Funktechnik.
- Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten, die den genannten DIN-Normen entsprechen.
- Die Ausschreibung erfolgt europaweit im offenen Verfahren.
Die Stadt Oranienburg vergibt europaweit im offenen Verfahren die Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe des Wertungspreises 45 %Preis
(max. 225 Punkte) Der Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte: Erreichte Bewertungspunkte = Wertungspreis Bestbieter / Wertungspreis Bieter x max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * (5 BP) Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 % Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses 30 %Qualität
(max. 60 Punkte) Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position F5 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Das Fahrzeug hat eine Gesamthöhe bei Leermasse von max. 3.400 mm, vorzugsweise aber max. 3.300 mm. >3351 mm = 0 Pkt.; <3350 mm = 1 Pkt.; <3300 mm = 2 Pkt. Position F17 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügt das angebotene Fahrzeug über eine serienmäßige Geschwindigkeitsregelanlage? Andere technische Lösungen sind zu beschreiben. Nein = 0 Pkt.; Andere techn. Lösung = 1 Pkt.; Ja = 2 Pkt. Position F46 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügbare Sicherheits- bzw. Steuerungssysteme anbieten, welche den Bremsvorgang optimieren bzw. den Bremsweg verkürzen, Motorbremse verstärkt, Notbremssignal (ESS), Antischlupfregelung (ASR), 4-Kanal-Anti-Blockiersystem (ABS), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP). nur ABS = 0 Pkt.; ESP und ABS = 1 Pkt.; Alle = 2 Pkt. Position F96-Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Der max. Messwert des Innen-Lärmpegels in der Kabine ohne Sondersignal überschreitet 80 dB nicht. Angabe des maximalen Messwertes des Innen- Lärmpegels in der Kabine ohne Sondersignal. >78,1 dB = 0 Pkt.; <78 dB = 1 Pkt.; <76 dB = 2 Pkt. Position A 3-Aufbau = 5 % (max. 10 Punkte) Die gesamte Fahrzeughöhe darf 3.300 mm nicht überschreiten! >3351 mm = 0 Pkt.; <3350 mm = 1 Pkt.; <3300 mm = 2 Pkt. Position A 41-Aufbau = 5 % (max. 10 Punkte) Um die Wendigkeit des Fahrzeuges nicht einzuschränken und die Achslasten optimal auszulegen soll der hintere Rahmenüberhang max. 2000mm betragen <1800 mm = 2 Pkt.; >1801 mm = 1 Pkt.; >1901 mm = 0 Pkt.
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Service, Garantie, Kundendienst 25 %Qualität
(max. 75 Punkte) Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position A195 = 10 % (max. 30 Punkte) Gibt es autorisierte Vertragswerkstätten für das Fahrgestell innerhalb des Landkreises Oberhavel und Berlin? keine = 0 Pkt.; mind. 1 = 1 Pkt.; mind. 2 = 2 Pkt.; mind. 3 = 3 Pkt. Position A197 = 5 % (max. 15 Punkte) Angabe der Garantie gegen Durchrostung für das Fahrgestell ab Erstzulassung Fahrzeug. <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >48 Monate = 2 Pkt.; >72 Monate = 3 Pkt. Position A 198 = 10 % (max. 20 Punkte) Gibt es für das angebotene Fahrzeug an 365 Tagen im Jahr einen 24 h Kundendienst vor Ort? >48 h = 0 Pkt.; <48 h = 1 Pkt.; <24h = 2 Pkt.
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Höhe des Wertungspreises 100 %Preis
Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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Höhe des Wertungspreises 100 %Preis
Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister besteht. Hierzu ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (Kopie, max. 1 Jahr alt). Folgende Unterlage ist zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A. - ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. - ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 2. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. 3. Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt werden/ wurden. zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefon/E-Mail, - Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme in der Eigenerklärung zur Eignung benennen.
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Durchschnittliche Personalstärke
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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