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Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Landkreis Fürth · Zirndorf · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 26.10.2026, 09:05 Uhr (noch 40 Tage)
Beschreibung
Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Buslinienverkehrsdiensten für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit ca. 696.095 km p.a. in der Basisvariante.
- Die Laufzeit des Vertrages ist vom 12.12.2027 bis zum 08.12.2035 angesetzt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
- Die Eignungsanforderungen umfassen Nachweise zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde im ÖPNV.
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Buslinienverkehr für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Neben dem Gesamtkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird sodann beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen C (Fahrpersonalkosten) und B2 (variable Fahrzeugkosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird un- terstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (12.12.2027 – 08.12.2035) um 10 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Summe der ge- nannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Gesamtkostenpreis + 0,1 * (Preisbestandteil B2 + Preisbestandteil C) = Wertungspreis („W“)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 f. GWB sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer. Der Bieter ist bereits als Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbarem tätig. Der Bieter ist in artverwandten Geschäftsfeldern (z.B. Schülerbeförderung) tätig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 40 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 239 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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