AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/adda5f83-32df-4c44-80b3-78d46a2ee469/

Bodenbelagarbeiten

Notice-ID: adda5f83-32df-4c44-80b3-78d46a2ee469 · Procedure-ID: e362657e-dbc5-4048-92d4-1ddffb04ef90

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Finsing, Finsing
Veröffentlicht
16.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
149.127 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

01. Baustelleneinrichtung01.01 Baustelleneinrichtung des AN - Baustelleneinrichtung, psch02. Bodenbelagarbeiten - Linoleum02.01 Untergrundvorbereitung - Untergrund spachteln inkl. Grundierung, gesamt ca. 2.206 m²02.02 Linoleumbeläge - Bodenbelag Linoleum Klasse 34, marmoriert, Standardfarbton, 2.206 m²03. Parkettarbeiten - Industrieparkett03.01 Untergrundvorbereitung - Untergrund spachteln, Dispersionsspachtelmasse, gesamt ca. 290 m²03.02 Parkettarbeiten - Massivholzparkett Eiche, Dicke 16 mm, leiterartig, parallel, gesamt ca. 290 m²03.03 Sockelleisten, Fugenausbildung - Sockelleisten Massivholz 16/80 mm, gesamt 1.200 m04. Einbauteile04.01 Sauberlaufsysteme - Sauberlaufsystem, Alu rauhaarrips einschließlich Einbaurahmen, 1 Stück

Vertragslaufzeit

Beginn
20.01.2025
Ende
26.04.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.12.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).