AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 08:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/addec075-558a-459f-9c2d-2694f0fec0e6/

Penetrationstest-Leistungen in 2 Losen

Notice-ID: addec075-558a-459f-9c2d-2694f0fec0e6 · Procedure-ID: 88bca8b8-3474-4b55-8a5f-8507fc52da4d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
05.06.2025
Frist (Submission)
14.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
7.039.800 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
8.447.760 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von Penetrationstest-Leistungen in 2 Losen Los 1: Beschaffung von projektgebundenen operativen IT Sicherheits-Test-Dienstleistungen Los 2: Projektleitung von Penetrationstest-Projekten

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Beschaffung von projektgebundenen operativen IT Sicherheits-Test-Dienstleistungen

Geschätzter Wert
2.675.000 €

Los 2 — Projektleitung von Penetrationstest-Projekten

Geschätzter Wert
4.364.800 €

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2025
Ende
01.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).