AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MM2QV/documents) · Abgerufen am 07.11.2026 11:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ade26079-e7cf-4ee5-99c6-4e46e2291433/

BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen

Notice-ID: ade26079-e7cf-4ee5-99c6-4e46e2291433 · Procedure-ID: 4c3eeb3f-9ebd-42e8-99e9-1199ad9700d3

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Stammdaten

Auftraggeber
BKK Dachverband e.V., Berlin
Veröffentlicht
05.11.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Folgende Leistungen sind von dem Auftrag erfasst. 1. Betriebsübernahme der bestehenden BKK GesundheitsFinder nebst Einarbeitung 2. Jährlicher Import und Veröffentlichung der Qualitätsberichte beim BKK KlinikFinder 3. Technischer Betrieb inkl. Softwarewartung und -pflege der BKK GesundheitsFinder 4. Weiterentwicklung der BKK GesundheitsFinder Es wird für weitere Einzelheiten zur Leistung auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die 3_Leistungsbeschreibung_Gesundheitsfinder verwiesen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 24× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).