Erwerb und Stilllegung von Emissionsgutschriften zur Kompensation von Treibhausgasemissionen aus Flugreisen von Mitgliedern des Hamburger Senats sowie Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde Hamburg · Hamburg · Hamburg
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von Emissionsgutschriften, die anschließend stillgelegt werden, um die THG-Emissionen durchgeführter Dienstflüge abzugelten. Der Erwerb von Emissionsgutschriften soll nicht nur der Abgeltung durch Flugreisen entstandener THG-Emissionen dienen, sondern auch dem zusätzlichen Ziel der Förderung nachhaltiger Entwicklung im Partnerland.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Freie und Hansestadt Hamburg sucht Emissionsgutschriften zur Kompensation von Treibhausgasemissionen aus Flugreisen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriftenbereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sindfolgende Rügefristen zu beachten: Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für denNachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilungzugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. 30Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 525.210 €1 Veröffentlichung
- Frist 24.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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