Es ist zu erklären, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen wird. Dem Angebot ist ein Nachwies vorzulegen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.