Sicherheiten / Bürgschaften
Im jeweiligen Los ist eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft) gem. Vorgaben der Vergabeunterlagen zu leisten.
RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 06.10.2026, 11:00 Uhr (noch 29 Tage)
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz: RSAG AöR) hat zum 01.01.2027 die Verwertung von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen)-Mengen aus dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn neu zu vergeben. Die zu vergebenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in fünf Losen (in einem Los mit unterschiedlicher Papierqualität) vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt: - Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Ballen) am Standort Troisdorf 11.000 - 12.000 Mg/a. - Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Ballen) am Standort Troisdorf 11.000 - 12.000 Mg/a. - Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Ballen) am Standort Bonn 11.000 - 12.000 Mg/a. - Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Ballen) am Standort Bonn 11.000 - 12.000 Mg/a. - Los 5: Übernahme, Transport und Verwertung von "Kaufhausaltpapier" (Ballen) am Standort Troisdorf 3.500 - 4.500 Mg/a. Rahmenbedingungen: - Die Übernahme der Mengen erfolgt je nach Los entweder am Standort Bonn oder am Standort Troisdorf. Der Abholplan ist jeweils für die Folgewoche abzustimmen. - Die Übernahme ist mit "Walking-Floor"-Fahrzeugen bzw. Sattelaufliegern mit Seitenplane durchzuführen. - Transport und Verwertung (stofflich) des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste). - Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackDG. - Im jeweiligen Los ist eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft) gem. Vorgaben der Vergabeunterlagen zu leisten. Angebotslimitierung: Damit die Verwertung auch im Fall eines Ausfalls eines Auftragnehmers gesichert ist, wird eine Angebotslimitierung für die Lose 1 bis 4 vorgegeben. Ein Bieter darf hier nur ein Angebot für Los 1 oder 2 bzw. Los 3 oder 4 abgeben. Ein Bieter darf für die Lose 1 bis 4 somit ein Angebo
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Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die RSAG AöR vergibt die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in fünf Losen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits im Rahmen der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (für 2025 Schätzwert möglich) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von jährlich insgesamt mindestens 10.000 Mg/a Altpapier in jedem der Kalenderjahre 2023 bis 2025. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Hinweis: Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist gemäß § 161 GWB schriftlich oder elektronisch bei der benannten Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen unterlegenen Bieter gemäß § 134 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die gesetzliche Wartefrist abgelaufen ist. Die Wartefrist beträgt 15 Kalendertage. Bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sie sich auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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