AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSMD6Z/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 23:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae3d1475-b3e8-4100-90fc-a69ffd75fe27/

Nutzfahrzeuge_Busse 2025_TNW

Notice-ID: ae3d1475-b3e8-4100-90fc-a69ffd75fe27 · Procedure-ID: 762d2113-3643-45e9-8b7a-e93101909667

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Stammdaten

Auftraggeber
Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH, Nordhorn
Veröffentlicht
10.11.2025
Frist (Submission)
10.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34121100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
3.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von insgesamt zehn (10) Bussen aus. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: fünf (5) Mild-Hybrid-Linienbusse Los 2: fünf /5) Diesel-Gelenk- Linienbusse Die Fahrzeuge müssen bis zum 15.12.2027 voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert und abgerechnet sein. Details sind den Lastenheften zu entnehmen. Aktuell existiert ein Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2025. Die Ausschreibung erfolgt somit unter dem Vorbehalt, dass der bestehende Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wird.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).