Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

BOE - Abbruch-, Erd- und Rohbauarbeiten

Stadt Bönnigheim · Bönnigheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Albert Amos GmbH & Co. KG →

Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

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Beschreibung

Das Schulzentrum setzt sich aus der Ganerbenschule, der Sophie La Roche-Realschule und dem Alfred-Amman-Gymnasium zusammen. In Bau II sind derzeit 9 Klassenzimmer der Klassenstufe 5 bis 10 und 3 Fachräume untergebracht. Da die aktuellen räumlichen Gegebenheiten der Funktion nicht mehr gerecht werden, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen und eine Erweiterung des Gebäudes Bau II durch eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise vorgesehen. Geplant ist die Schaffung einer neuen Mensa, neue Schulräume und neue Räumlichkeiten für die Bücherei. An das bestehende Gebäude wird im Norden und Westen angebaut und das bestehende 1.OG in den derzeit noch eingeschossigen Bereichen auf die Form des neuen EG erweitert. Anschließend erfolgt eine komplette Aufstockung um ein weiteres Geschoss (2.OG). Der Rohbau des Bestandes wird weitgehend erhalten und für die Aufstockung ertüchtigt. Des Weiteren werden neue Aufzuganlagen hergestellt um die Barrierefreiheit im gesamten Gebäude gewährleisten zu können. Einige Bauteile des Bestandes, insbesondere ein Teil der Fensterelemente aus dem Jahr 2009 und einige Fassaden-Stahlbetonfertigteile, sollen ausgebaut und in der Erweiterung wieder eingebaut und weiter verwendet werden. Um während der Bauzeit einen uneingeschränkten und möglichst reibungslosen Betrieb zu gewährleisten wird hierfür bauseits ein provisorisches Schulgebäude errichtet, in dem die Klassen ausgelagert werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Abbruch-, Erd- und Rohbauarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung eines Schulgebäudes in Bönnigheim.

Die Arbeiten umfassen den Rückbau, Erdarbeiten und Rohbau für ein Tiefgeschoss sowie die Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes. Es handelt sich um eine offene Verfahrensart mit voraussichtlich mittlerer Komplexität bei den Eignungsnachweisen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 109 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Albert Amos GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 1.292.951 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.321 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 127.666 €
Median 298.139 €
Oberes Quartil 519.379 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

1.292.951 €
Geschätzter Wert
ca. 159 % über Branchen-Median

Angebotsfrist 19.07.2024, 09:40 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer VN 0.13
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Bönnigheim
Standort Bönnigheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 13.06.2024
CPV-Codes (3) 45111100 · Bauleistungen
45000000 · Bauleistungen
45223220 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bönnigheim
Bindefrist (?) 2 MONTHS
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 361.837 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 108.657 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bönnigheim. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: