AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5DY616EJFR/documents) · Abgerufen am 06.11.2026 08:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae5209a2-0e25-48e8-bae2-4bcf76dcac5e/

Mediaagentur für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Notice-ID: ae5209a2-0e25-48e8-bae2-4bcf76dcac5e · Procedure-ID: 1449d518-cf25-49c3-abf2-9ee1d778b86e

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
30.10.2026
Frist (Submission)
02.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.781.513 €
Rahmen-Maximum
2.100.840 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Strategische Konzeption und Mediaplanung (Zielgruppenerreichbarkeitsanalyse, Auswahl und strategische Planung der geeigneten digitalen und analogen Medien / Plattformen, Budgetplan) Medieneinkauf (Buchung und Steuerung der Werbeflächen) inkl. Reporting und Erfolgskontrolle crossmedialen Media-Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
86 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).