AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae575981-4d24-4150-bfbe-8fdaae96069a/

Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts“

Notice-ID: ae575981-4d24-4150-bfbe-8fdaae96069a · Procedure-ID: 62cbd4da-0fb2-4e56-8569-7208c6bba3ed

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Berlin
Veröffentlicht
15.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
196.661 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren (BGBl. I 2017 S. 969, im Folgenden: Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts) ist (mit Ausnahme von zwei Regelungen zur Änderung der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung) am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes war ein werkvertragsrechtlicher (bauvertragsrechtlicher) Regelungsteil, mit welchem in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag eingefügt wurden. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts. Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts wurde angekündigt, dass das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll (Bundestagsdrucksache 18/8486, Seite 36).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Angebotsspanne
196.661 – 196.661 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).