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Bürgercampus Stadt Ahlen, Bürgerforum, Rohbauarbeiten
Stadt Ahlen · Ahlen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBürgercampus Stadt Ahlen, Bürgerforum, Rohbauarbeiten🏆 Helmut Kallage Bauunternehmen GmbH · Vechta
- Helmut Kallage Bauunternehmen GmbH · Vechta
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Rohbauarbeiten
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 s. unter Beschreibung der Änderungen
- 22.06.2026 s. unter "Beschreibung der Änderungen
- 06.03.2026 Gemäß Statik des AN sind Bohrpfahlgründungen notwendig um die einzusetzenden Kräne zu gründen, demnach ist der Nachtrag dem Grunde nach berechtig. Sicherstellung, dass auf der Baustelle auch im Dezember und Januar wirtschaftlich gearbeitet werden konnte. NA 04 Im Zuge der ersten Arbeiten des Freilegens der Bohrpfahlköpfe wurde ersichtlich, dass das vorhandene Gründungspolster / Schottertragschicht im Bereich des Saals keine ausreichende Verdichtung bzw. Aufbau ausweist, um die Lasten aus dem darüberliegenden Bauteil aufnehmen zu können.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 128 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Helmut Kallage Bauunternehmen GmbHZuschlagswert 4.742.066 €1 Veröffentlichung
- 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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