AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ae67994c-c09d-49cf-a89d-5bbe060c6683) · Abgerufen am 07.09.2026 20:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae67994c-c09d-49cf-a89d-5bbe060c6683/

Mixed Reality-System

Notice-ID: ae67994c-c09d-49cf-a89d-5bbe060c6683 · Procedure-ID: 97e8a7ba-f51e-4ac7-bdae-9fa51f8b21c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ingolstadt , Ingolstadt
Veröffentlicht
01.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist ein multifunktionales, mehrbenutzerfähiges Mixed Reality-Gesamtsystem zur immersiven stereoskopischen Visualisierung, raumbasierten Audiowiedergabe und präzisen Bewegungserfassung. Das System muss die gleichzeitige stereoskopische Darstellung für zwei Nutzer(gruppen) ermöglichen, wahlweise auf Basis von Beamerprojektionen oder LED-Panels, und ein integriertes Raumaudiosystem umfassen. Darüber hinaus ist ein optisches Motion-Tracking-System zur hochpräzisen Erfassung von Körperbewegungen und Interaktionen erforderlich. Sämtliche Subsysteme sind interoperabel zu integrieren, um einen synchronisierten Betrieb für Forschung und Lehre sicherzustellen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VISCON GmbH
Vertragsabschluss
23.06.2026
Zuschlagsentscheidung
11.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).