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Erstellung des Hamburger Projektionsberichts zur CO₂-Emissionsminderung
Bezirksamt Altona · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erstellung des Hamburger Projektionsberichts. Gegenstand des Auftrags ist die fachliche Erstellung eines Berichts, der darstellt, ob der gesetzlich festgelegte Zielpfad zur Minderung der energiebedingten CO₂-Emissionen nach Maßgabe der Hamburger Verursacherbilanz gemäß Anlage 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes voraussichtlich eingehalten werden kann.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Auftragsgegenstand ist die fachliche Erstellung eines Hamburger Projektionsberichts zur CO₂-Emissionsminderung gemäß Hamburgischem Klimaschutzgesetz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %Qualität
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b3970fdf-e79a-4f2e-bdca-9376f2736e9b/awardcriteria
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: • Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftrag-nehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 06.03.2026 Korrektur durch den Auftraggeber
- 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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