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Rasterelektronenmikroskop
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe · Lemgo · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Rasterelektronenmikroskop mit EDX entsprechend der Leistungsbeschreibung
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Punkt 5.1.10 - Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Benutzerfreundlichkeit & Software Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 9,996 Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 40,002 Art: Qualität Bezeichnung: Service & Garantie Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 9,996 Zahlen fehlerhaft
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines Rasterelektronenmikroskops mit EDX-Funktionalität.
- Die detaillierten Anforderungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für die Lieferung von Geräten.
- Erfüllungsort und Sitz des Auftraggebers ist Lemgo.
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe schreibt die Lieferung eines Rasterelektronenmikroskops mit EDX-Analyse aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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Benutzerfreundlichkeit & Software 0 %Qualität
10 Punkte: sehr intuitiv, hoher Automatisierungsgrad 5 Punkte: gute Benutzerführung, erweiterte Funktionen 0 Punkte: funktional, Standard
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Technische Leistungsfähigkeit 0 %Qualität
Technische Leistungsfähigkeit REM mit W Kathode (LaB6 Aufrüstung machbar - Betrieb mit Strom; keine weiteren Medien wie Druckluft, Kühlwasser, Stickstoff - Probenkammer für die Aufnahme von Proben mit mind. 200mm Durchmesser - Probenbühne: 5-achsig motorisiert, x,y mindestens 100x100mm; Kippung bis 90°, Z-moto-risierung mindestens 75mm - Nieder- und Hochvakuum-Modus; Umschalten in der Software ohne manuelle Eingriffe - geeigneter SE-Detektor für den Niedervakuum-Modus - Simultaner Einzug von mind. 4 Bildsignalen - SE- und segmentierter (mind. 5-fach) BSE-Detektor - Probennavigation mit integrierter Farbkamera mit mind. 5MP - Automatische Bildaufnahme für großflächige Aufnahmen ("Stitching") - Nur ein PC für REM und EDX - Betriebssystem: Windows 11 - EDX mit einer Auflösung von 130eV oder besser und mind. 30mm2 aktive Fläche - Einzelmap mit mindestens 4000x3000 Pixel - Live EDX für Spektrum und Elementidentifizierung - Weitere Funktionen: Driftkorrektur, LineScan, serielle Analysen für Punkt, Mapping, Line-Scan, Spektral Imaging - Automatische Aufnahme und Montage von Elementmappings - Software mit Modellierungstool für das Anregungsvolumen Röntgenstrahlen, Sekundär- und Rückstreuelektronen - Energiegefilterte Abbildung - Live 3D Abbildung mit dem BSE Detektor - EDX System vom selben Hersteller - Zeitaufgelöstes EDX mit Playback Funktion - Live 3D EDX Mapping - Externes Bedienpanel - Zusätzliche Lizenzen für die Offlineauswertung Zubehör min. 5 Ersatzkathoden Probenaufnahme für 8 Stiftprobenteller Probenaufnahme für min. 16 Stiftprobenträger Klemmhalter für große Probenaufnahme Probenaufnahmen für metallographische Schliffe mit 30 mm und 40 mm Durch-messer Gewicht: max. 500 kg Abmessungen: ca. 2,000 mm × 2,500 mm × 1,800 mm Lieferung und Leistungen Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: - Lieferung frei Verwendungsstelle im Zeitraum zwischen 10.2026 bis 02.27 - Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme - Funktionsprüfung und Abnahmeunterstützung - Einweisung des Bedienpersonals (mind. 2 Tage) - Applikationsschulung vor Ort Dokumentation Folgende Unterlagen sind bereitzustellen: - Technische Dokumentation (digital) - Bedienungsanleitung - Wartungs- und Servicekonzept - Bei Vorführgeräten: Zustandsbericht und Wartungshistorie
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Service & Garantie 0 %Qualität
Gewährleistung und Service - Mindestgewährleistung: 12 Monate - Reaktionszeit im Servicefall: max. 5 Werktage - Ersatzteilverfügbarkeit: mindestens 5 Jahre
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Nachunternehmer-Anteil
Unterauftrag (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Unterauftrag
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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2 Veröffentlichungen
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.174 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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