AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 19:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ae7525de-3e2a-4bab-8667-185d1df1ca2a/

Generalsanierung 5910 Würzburg - Nürnberg, Planung Maßnahmen VA, LST, OLA, EEA Bf Mainbernheim

Notice-ID: ae7525de-3e2a-4bab-8667-185d1df1ca2a · Procedure-ID: 5d1bd7c8-d26f-4e4c-abd0-bbad6e9b3b97

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
22.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Teilprogramm „Überlastete Schienenwege (ÜLS)“ sind infrastrukturelle Kleinmaßnahmen enthalten, die der Verminderung der Engpasssituation dienen. Der nachfolgend beschriebene Standort befindet sich auf dem geplanten Hochleistungskorridor (HLK) Fürth – Würzburg, Strecke 5910. Die Strecke ist für die Ausrüstung mit ETCS L2(oS) vorgesehen, die Layout- und Ausrüstungsstandards für Hochleistungskorridore (HLK) sind bei der Planung zu beachten. In diesem Zusammenhang wird die LST-seitige Planung zur ETCS-Ausrüstung der Strecke über das Gesamt-Projekt HLK5910 durchgeführt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
01.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).