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Interkommunales Telenotarztsystem „Östliches Ruhrgebiet" und "Mittleres Ruhrgebiet
Stadt Dortmund - Feuerwehr · Dortmund · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung, Implementierung, Integration sowie Weiterentwicklung eines Telenotarztsystems einschließlich der erforderlichen technischen Infrastruktur für: die Telenotarztzentrale der Trägergemeinschaft „Telenotarzt östliches Ruhrgebiet“ sowie die Telenotarztzentrale der Trägergemeinschaft „Telenotarzt mittleres Ruhrgebiet“. Das System umfasst insbesondere: die zentrale Telenotarztplattform, die technische Ausstattung der Telenotarztarbeitsplätze, die erforderliche RTW-Peripherie, Schnittstellen und Integrationskomponenten sowie Leistungen für Betrieb, Support und Weiterentwicklung. Ziel der Vergabe ist die Beschaffung eines einheitlichen Systems, das den parallelen Betrieb zweier organisatorisch getrennter Telenotarztstrukturen ermöglicht und zugleich eine gegenseitige Unterstützung sicherstellt. Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage 3 Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe eines Telenotarztsystems inklusive technischer Infrastruktur für zwei Trägergemeinschaften.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eignungsanforderung
Auszug Handelsregister Maßgeblich ist Ziffer 3.1 der Anlage 1 Eignungskriterien.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung Maßgeblich ist Ziffer 3.2.2 der Anlage 1 Eignungskriterien.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auszug aus dem Wettbewerbsregister (erfolgt durch die Aufgabenträgerin). Maßgeblich ist Ziffer 2.1 der Anlage 1 Eignungskriterien.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Bezug Russland Maßgeblich ist Ziffer 2.2 der Anlage 1 Eignungskriterien.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Maßgeblich ist Ziffer 2.1 der Anlage 1 Eignungskriterien.
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Eignungsanforderung
Mindestumsatz Maßgeblich ist Ziffer 3.2.1 der Anlage 1 Eignungskriterien.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Eignungsanforderung
Qualitäts- und Sicherheitsmanagement Maßgeblich ist Ziffer 3.3.3 der Anlage 1 Eignungskriterien.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen Maßgeblich ist Ziffer 3.3.1 der Anlage 1 Eignungskriterien.
-
Eignungsanforderung
Projektteam Maßgeblich ist Ziffer 3.3.2 der Anlage 1 Eignungskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 69 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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