AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aec3dd8a-d3a0-44e9-a253-a9be7c1f39e9/

Beschaffung eines Software-Upgrades der Anwendung „Clinic WinData“ im Bereich Endoskopie-Dokumentation

Notice-ID: aec3dd8a-d3a0-44e9-a253-a9be7c1f39e9 · Procedure-ID: 964c7f17-8ae9-426d-b0a4-a762379531f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
21.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung des Software-Upgrades „Clinic WinData“ des Herstellers NEXUS / E&L GmbH einschließlich der Modernisierung bestehender IT-Schnittstellen. Die beauftragte Leistung umfasst die Aktualisierung der derzeit eingesetzten Version 08.13.00 auf die aktuelle Softwareversion sowie die technische Anpassung und Integration in die bestehende IT-Infrastruktur der Medizinischen Klinik III – Gastroenterologie des Klinikums Frankfurt (Oder). Bestandteil der Leistung ist darüber hinaus die Übernahme bestehender Konfigurationen, die Sicherstellung der Kompatibilität mit den angebundenen medizinischen Geräten sowie die Einbindung in das Krankenhausinformationssystem. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung eines stabilen und zukunftsfähigen Betriebs der spezialisierten Befunddokumentation.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
NEXUS/ E&L GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).