AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aeca6be5-e945-46b6-92a2-16c4dce7749e/

Neubau zweier Feuerwehrhäuser in der Samtgemeinde Esens - Planungsleistung

Notice-ID: aeca6be5-e945-46b6-92a2-16c4dce7749e · Procedure-ID: 6b87d8ac-1c94-4eab-99cc-0d152645c5db

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Esens, Esens
Veröffentlicht
06.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
808.478 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Samtgemeinde Esens plant den Neubau zweier Feuerwehrhäuser an der Cliener Straat in der Gemeinde Neuharlingersiel und an der Landstraße in der Gemeinde Holtgast. Derzeit geht der Auftraggeber davon aus, dass die Baumaßnahmen zeitlich versetzt durchgeführt werden. Die Bauleistungen sollen im Rahmen einer Generalbauunternehmerausschreibung vergeben werden. Die Gesamtkosten werden anhand einer ersten Kostenannahme geschätzt auf - Feuerwehrhaus Gemeinde Neuharlingersiel: ca. 2,5 Mio. EUR brutto - Feuerwehrhaus Gemeinde Holtgast: ca. 4,6 Mio. EUR brutto. Die Anbindung der Hausanschlüsse sind bis zu dem Schacht des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes auf dem jeweiligen Grundstück zu planen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).