AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18fa52a04d7-58465db3c4279773) · Abgerufen am 11.08.2026 05:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aecbfc95-c499-4b81-bd51-c7dc1d691326/

Druckdienstleistungen Gebührenbescheide

Notice-ID: aecbfc95-c499-4b81-bd51-c7dc1d691326 · Procedure-ID: 27cd9631-cb02-47e7-87c8-4bb09928e950

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Bremer Stadtreinigung, Bremen
Veröffentlicht
27.05.2024
Frist (Submission)
27.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
615.600 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es soll ein Dienstleistungsvertrag über Druckdienstleistungen für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen werden. Gesucht wird ein Dienstleister, welcher für die Abfallgebührenbescheide der DBS den Druck, die Kuvertierung, die Frankierung und die Übergabe in den Versand übernimmt. Folgende Versandkampagnen sind dabei zu bedienen: - Jahresanfangsbescheide (ca. 3 Wellen á max. 45.000 Sendungen) - Nachforderungsbescheide (ca. 1 Welle á ca. 43.000 Sendungen) - Änderungsbescheide (wöchentlich) - Mahnungen (zum Ende jedes Quartals bzw. zwei Wochen später) Die Jahresanfangsbescheide werden in einen Zeitraum von 3 Wochen in mehreren Versandwellen produziert und versendet. Der Abstand zwischen den Versandwellen soll 3 Arbeitstage nicht überschreiten. Dieses Versandzeitfenster befindet sich im Januar und Februar einen jeden Jahres. Der zu diesem Zeitpunkt gestaffelte Versand ist notwendig, um die Rückfragen der Bürger in der telefonischen Kundenberatung steuern und bewältigen zu können. Ebenfalls im Januar und Februar werden die Nachforderungsbescheide versendet. Die Bescheide fordern Abfallgebühren nach, wenn die Anzahl der Leerungen die in der Leistungsgebühr enthaltenen Leerungen übersteigt. Die Änderungsbescheide werden jede Woche produziert, um den Bürgern die jeweilige Änderung der Gebührenschuld mitzuteilen, die durch die Ab- oder Ummeldung von Müllbehältern entsteht. Die Gebührenbescheide haben vier Fälligkeiten zur jeweiligen Mitte des Quartals. Die ersten Mahnungen werden 14 Tage nach der Fälligkeit an die Gebührenschuldner versendet. Die zweite Mahnung erfolgt dann weitere 14 Tage später.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).