AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/aece559c-9886-4b8c-b6a0-9e37ca6def7f) · Abgerufen am 08.08.2026 13:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aece559c-9886-4b8c-b6a0-9e37ca6def7f/

Vergaben_VergBekannt

Notice-ID: aece559c-9886-4b8c-b6a0-9e37ca6def7f · Procedure-ID: fc7b060a-fa84-4ef0-b508-c7919b157cfd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Berlin
Veröffentlicht
20.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79421000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das denkmalgeschützte Ensemble der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant, die in mehrere Teilprojekte (TP) aufgegliedert und sukzessive umgesetzt werden. Die Maßnahmen werden durch Eigenmittel der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche (SKWG) sowie verschiedene Fördermittelgeber finanziert. Es sind teilprojektbezogen die fördermittel- und vergaberechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Im Rahmen des Teilprojektes A sind zur Vorbereitung und Durchführung der Gesamtsanierung mehrere VgV-Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV, ggf. ein Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 sowie UVgO-Verfahren mit hoher Komplexität und innerhalb eines minimalen Zeitrahmens durchzuführen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Drees & Sommer SE

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).